Bedarfsausweis


Unabhängig vom Nutzerverhalten wird der Energiebedarf für das betreffende Gebäude mithilfe eines computergestützten Berechnungsprogramms ermittelt.
Der Bedarfsausweis ist bei allen Neubauten auszustellen. Bei Wohngebäuden ist er vorgeschrieben, wenn das Gebäude max. 4 Wohneinheiten hat, und der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt worden ist.
In allen anderen Fällen kann sowohl der Bedarfsausweis als auch der Verbrauchsausweis ausgestellt werden.

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