Energieausweis



Mit Einführung der Energieeinsparverordnung wurde der Energieausweis für Gebäude ins Leben gerufen.
Dieser dient - ähnlich der Energieeffizienzklassen bei Elektrogeräten - der Vergleichbarkeit von Gebäuden bezüglich ihrer energetischen Qualität und ist Pflicht bei Neubauten. Als Verkäufer oder Vermieter müssen sie ihn ebenfalls potientiellen Käufern oder Mietern vorlegen können.

Beim Energieausweis gibt es zwei verschiedene Arten der Ausstellungsmethode:

Ausstellung auf Basis des Energiebedarfs...

Ausstellung auf Basis des Energieverbrauchs...

Beide Ausweisarten gibt es sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. Bei Nichtwohngebäuden wird zusätzlich zu Heizenergie und Warmwasser auch die Energie für Beleuchtung und Lüftung erfaßt. Das Rechenverfahren für Nichtwohngebäude ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften deutlich aufwendiger.

Wir erstellen ihnen jede Art von Energieausweis.
Außerdem wird bei jedem Bedarfsausweis im Gebäudebestand eine Begehung des Objektes mit Datenaufnahme durchgeführt. Nur so kann die Korrektheit des Ausweises sichergestellt werden.
Bei Fragen rund um den Energieausweis kontaktieren sie uns.