Wohngebäude


Eine Energieberatung für Wohngebäuden, für die vor dem 31.12.1994 ein Bauantrag gestellt, bzw. Bauanzeige erstattet wurde, und die zu mehr als 50% zu Wohnzwecken genutzt werden, wird im Rahmen einer sog. "Vor-Ort-Beratung" durchgeführt.

Diese besteht aus einer Begehung, Begutachtung und Bewertung des Gebäudes, einem schriftlichen ausführlichen Beratungsbericht und einem anschließenden Erläuterungsgespräch. Ergänzt werden kann eine Vor-Ort-Beratung durch eine Energieeinsparberatung für elektrische Verbraucher, ein Thermographiegutachten oder eine Luftdichtigkeitsprüfung des Gebäudes.

Dafür gibt es durch das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (bafa) eine Förderung von bis zu 600,- Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, bzw. bis zu 1100,- Euro bei Wohngebäuden ab 3 Wohneinheiten.

Weitere Informationen zur "Vor-Ort-Beratung" erhalten sie zudem unter www.bafa.de.

Unabhängig davon kann eine Energieberatung aber auch bei jüngeren Objekten oder im Neubau sinnvoll sein, wenn z.B. der Energieverbrauch zu hoch erscheint, Sanierungsmaßnahmen anstehen oder das Gebäude erst geplanunt werden soll. Je nach Anforderung stellen wir ihnen - auch im Rahmen einer Konzeptentwicklung - ein individuelles Paket zusammen.

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